Rentenberechnung
Grundsätzliches
Die monatliche Brutto Rente in Deutschland wird mit folgender Rentenformel berechnet:
Brutto Rente = Entgeldpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenfaktor
Sie sammeln Entgeltpunkte, je nachdem, wie Ihr Einkommen im Vergleich zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten ausfällt. Der Zugangsfaktor berücksichtigt mögliche Abschläge, etwa bei Frührenten. Der aktuelle Rentenwert ist der monatliche Betrag, den ein Entgeltpunkt wert ist (im Jahr 2025 = 40,79 Euro). Der Rentenfaktor hängt von der Rentenart ab, z.B. ist er bei einer regulären Altersrente 1.
Durchschnittseinkommen: Das Durchschnittseinkommen für die Rentenberechnung ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten, das jährlich von der Regierung festgelegt wird. Ein Versicherter, dessen Einkommen diesem Durchschnitt entspricht, erwirbt einen vollen Rentenpunkt pro Jahr. Um das Durchschnittseinkommen zu ermitteln, teilt das statistische Bundesamt die Summe aller Einkommen durch die Anzahl der Versicherten.
Beitragsbemessungsgrenze: Die BBG ist der jährliche oder monatliche Höchstbetrag des Einkommens, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Liegt Ihr Einkommen über dieser Grenze, zahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge für den übersteigenden Betrag, da die Beiträge nur bis zur BBG abgeführt werden. Sie ist also eine Obergrenze für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, nicht für das Einkommen selbst.
Rentenpunktwert: Dieser sogenannte Rentenwert wird jährlich am 1. Juli neu festgelegt und gibt an, welche monatliche Rente Ihnen für jeden gesammelten Rentenpunkt gezahlt wird.
Entgeltpunkt: Ein Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) ist eine Maßeinheit in der deutschen Rentenversicherung, die angibt, wie viel Rente Sie im Alter erhalten werden. Sie erhalten einen Rentenpunkt, wenn Sie in einem Jahr so viel verdient haben wie der Durchschnitt aller Versicherten. Hintergrundfarbe: Hellrot = kein Entgeltpunkt erzielt. Hellgelb = weniger als 1 Punkt erzielt. Hellgrün = mehr als ein Punkt erzielt.
Krankengeld: Krankengeld wird bei der Rentenberechnung berücksichtigt, indem während des Bezugs automatisch Rentenversicherungsbeiträge aus 80 % des Regelentgelts abgeführt werden. Diese Zeiten gelten als Pflichtbeitragszeiten und wirken sich positiv auf die Rentenhöhe und die Wartezeit aus. Die Beiträge werden direkt vom Krankengeld einbehalten und an die Rentenversicherung abgeführt.
Um eine Art Prognose anstellen zu können, geht die Tabelle weiter, als zur Zeit reale Zahlen vorliegen. Beispiel: Wir haben jetzt das Jahr 2025. Die Tabelle geht bis um berechnen zu können, wieviel Punkte man erhalten würde wenn.... Für die folgenden Jahre wird für das Durchschnittseinkommen, der Beitragsbemessungsgrenze und dem Rentenpunktwert ein jährliche Steigerung um 1% angenommen. Zur besseren Darstellung sind für diese Jahre die Zellen in Hellblau gekennzeichnet.
Grundsätzliches zur Netto-Rente
Die Netto Rente wird mit folgender Rentenformel berechnet:
zu versteuerndes Einkommen = Brutto Rente - KV Beitrag - PV Beitrag - Frei- und Entlastungsbeträge
Netto Rente = zu versteuerndes Einkommen - Einkommensteuer (nach Einkommenssteuergesetz)
Steuer: Die Rente wird, wie das Gehalt, als Einkommen versteuert. Die Höhe der Steuer orientiert sich an der persönlichen Steuersatz und an dem Jahr des Renteneintritts. Ist die Bruttorente geringer als der Grundfreibetrag von 12.096 € im Jahr und pro Person (Stand: 2025), ist die Rente steuerfrei.
Sozialabgaben: Zu den Rentenabzügen zählen neben den Steuern auch Sozialabgaben. Stand 2025 sind allein für die Krankenversicherung 14,60 % der Bruttorente jeden Monat fällig. Allerdings übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Demnach fallen 7,30 % der Rente für die Krankenversicherung an und 3,60 % (4,20 % für Kinderlose) für die Pflegeversicherung abgezogen. Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung sind in voller Höhe zu zahlen.
Rentenfreibetrag: Der Rentenfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der dazu dient, die steuerliche Belastung von Renteneinkünften zu reduzieren. Er betrifft in erster Linie die Besteuerung von gesetzlichen Altersrenten und ähnliche Rentenleistungen, wie zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenbesteuerung erhöht sich jedes Jahr aktuell um 0,5 %. Wer vor dem Jahr 2005 in Rente gegangen ist, muss seine Rentenzahlungen nur zu 50 Prozent versteuern. Bis 2020 stieg der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte an. Im Jahr 2021 und 2022 betrug die Steigerung jeweils einen Prozentpunkt. Seit 2023 steigt der Anteil jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis er letztlich im Jahre 2058 die kompletten 100 Prozent erreicht.
Einkommensteuer: Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Frei- und Entlastungsbeträge bleibt das zu versteuernde Einkommen übrig. Auf dieser Basis wird die Einkommensteuer gemäß der progressiven Steuertabelle berechnet. Liegt das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, fällt keine Steuer an. Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören unter anderem die Altersrente, Betriebsrente, Riesterrente sowie sonstige Kapitalerträge und Bezüge. Die Lohn- und Einkommensteuer ist progressiv in mehreren Stufen ausgestaltet. Hinweis: Die Berechnung der Steuer erfolgt mit der Steuerformel des Jahres 2025! Eine Wahl des Renteneintrittsjahres oberhalt des aktuellen Jahres ist möglich, die Nettorente ist dann aber nicht korrekt, weil die aktuelle Steuerformel verwendet wird.
Es sind nur Zifferneingaben zugelassen. Für die Eingabe von Cent bzw. Pfennig das Komma als Dezimaltrennzeichen eingeben. Beträge bis 2001 in Mark, ab 2002 in Euro.
Berechnete Rente:
Anzahl der Einzahlungsjahre:
Entgeltpungte gesamt:
Zugangsfaktor:
Aktueller Rentenwert:
Die monatliche Brutto-Rente beträgt:
Berechnungen zur Netto-Rente:
Beiträge zur Krankenversicherung:
Beiträge zur Pflegeversicherung:
Frei- und Entlastungsbeträge: 138,00 € (102,00 € Werbekostenpauschbetrag , 36,00 € Sonderausgabenpauschbetrag)
zu versteuernde Rente:
Die monatliche Netto-Rente beträgt:
|